Gerichtsurteil Bundesversammlung

 

Liebe Landsleute und Mitglieder der Bundesversammlung,

 gerade noch rechtzeitig haben wir Herrn Vogler auf das Gerichtsurteil aufmerksam gemacht und prompt wurde die Bundesversammlung auf unbestimmte Zeit, mit Sicherheit aber bis nach den Landtagswahlen in Bayern verschoben. Wir freuen uns, dass er diesmal unserem Ratschlag gefolgt ist und so der SL hohe Kosten gespart hat.

 Betreff: Gerichtsurteil Bundesversammlung

 Grüß Gott, sehr geehrter Landsmann Reinfried Vogler,

 

wie Ihnen Herr Lippert sicher schon mitgeteilt hat, hat der Richter, Dr. H. C. Mayer, bei der Verhandlung am 26.06.2018 kein Urteil über die Gültigkeit der Bundesversammlung vom August 2017 am Heiligenhof gefällt.

Er hat den Parteien noch eine Frist bis 17.07 2018 zur Einreichung von weiteren Schriftsätzen eingeräumt und will das Urteil am 17.08.2018 verkünden. Vor Gericht und auf See ist man in Gottes Hand, das wissen Sie als Jurist. Es  könnte also möglich sein, dass Sie gar nicht Präsident der Bundesversammlung sind und können daher auch die Bundesversammlung vom 21./22.07.2018 nicht einberufen.

Als Mitglied der Bundesversammlung fühle ich mich verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, um Schaden von der Landsmannschaft und der Bundesversammlung abzuwenden. Ich ersuche Sie daher dringend, die Bundeswehr-sammlung abzusagen und einen neuen Termin, wenn Sie dazu überhaupt rechtlich befugt sind, zu bestimmen. Eine weitere ungültige Bundesversammlung würde die ganze SL und besonders Sie, den Juristen, der Lächerlichkeit preisgeben. Sollte Sie Herr Lippert nicht informiert haben, ist der Anwalt sicher bereit Sie umfassend zu unterrichten

 

Mit besorgten Grüßen

 


Johann Slezak

Aubing-Ost-Straße 88

81245 München

johann.slezak@sudeten-bayern.de

Tel. +49 172 8193826

 

PS. Gestern nach der Trauerfeier für Landsmann Dr. Hüttler ergab sich leider nicht die Gelegenheit darüber zu reden.